Abholer, Schweigepflichtentbindung sowie "was darf mitgebracht werden" und Fußweg
Die Arrestierten können uneingeschränkt Briefe empfangen und versenden.
Telefonate sind, mit Ausnahme dringender Einzelfälle, grundsätzlich nicht möglich.
Die Anstalt verfügt über keinen öffentlichen Fernsprecher.
Beim Vorliegen eines dringenden Grundes setzen Sie sich mit der Anstalt unter der Telefonnummer: 06241/905-163 in Verbindung.
Die Leihgebühr (Pfand) für ein Radio beträgt 10,00 €.
Es wird erwartet, dass die Arrestierten zum Arrestantritt einen angemessenen Geldbetrag für die anfallenden Kosten der Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (innerhalb von RLP max. 25,00€) mit sich führen, soweit die Arrestierten nicht abgeholt werden können.
Wenn Sie zu diesem Zweck im Einzelfall Geld an einen Arrestierten überweisen möchten, kann dies derzeit nur im Wege einer gebührenpflichtigen Postanweisung erfolgen; eine Übersendung von Geldscheinen im normalen Brief ist möglich, kann aus Gründen mangelnder Haftung nicht empfohlen werden.