Jugendarrestanstalt Worms
© JAA Worms
Adresse und Kontakt
Anschrift:
JAA Worms
- Jugendarrestanstalt Worms -
JAA Worms
- Jugendarrestanstalt Worms -
Martinsgasse 2
67547 Worms
67547 Worms
Telefon: 06241/905-0(Durchwahl: 06241/905164)
Telefax: 06241/905165 (oder: 06241/905450)
Telefax: 06241/905165 (oder: 06241/905450)
Gut zu Wissen
Folgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen um mit uns in Kontakt zu treten. Zusätzliche Informationen finden Sie jeweils in den Bereichen Wir über uns, Service und Information sowie Themen.
Vollzugsleiter:
Edgar Guleritsch, Richter am Amtsgericht
Vertreter:
Karen Brandt, Richterin am Amtsgericht
Medienreferent:
Edgar Guleritsch, Richter am Amtsgericht
Tel: 06241/905204
Vollstreckungszuständigkeit
Die Vollstreckungszuständigkeit wird in § 6 der Landesverordnung über den Vollstreckungsplan vom 19. November 1976 in der Fassung vom 21. Juli 1997 (GVBI. S. 289) geregelt. In der Jugendarrestanstalt Worms gibt es 21 Plätze für männliche und 6 Plätze für weibliche Arrestanten.
Jugendarrest ist Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest.
Der Freizeitarrest wird für die wöchentliche Freizeit des Jugendlichen und Heranwachsenden von Freitagabend bis Sonntagabend verhängt und auf maximal zwei Freizeiten bemessen.
Der Kurzarrest wird statt des Freizeitarrestes verhängt, wenn der zusammenhängende Vollzug aus Gründen der Erziehung zweckmäßig erscheint und der Vollzug weder die Ausbildung noch die Arbeit des Jugendlichen beeinträchtigt werden. Dabei stehen zwei Tage Kurzarrest einer Freizeit gleich.
Der Dauerarrest beträgt mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen. Er wird nach vollen Tagen oder Wochen bemessen.
Jugendarrest wird verhängt wegen strafbarer Handlung durch Urteil oder wegen Nichterfüllung richterlicher Weisungen und Auflagen durch Beschluß.
Derzeit ist bei der JAA Worms keine Stelle zu besetzen.